Methanausstoß in der Tierhaltung
Berlin (hib/FNO) – Die Bundesregierung will an ihrem im Klimaschutzgesetz und Klimaschutzprogramm vorgezeichneten Weg festhalten, bei dem jeder Sektor verbindliche Treibhausgasbudgets einhalten soll. „In der Landwirtschaft müssen ausgehend vom Basisjahr 2020 die Treibhausgasemissionen bis 2030 um Zwölf Millionen Tonnen CO2-Äquivalente gemindert werden. Dazu gehört auch eine Verringerung des Methanausstoßes aus landwirtschaftlichen Quellen.“ Die Tierhaltung sei für 61 Prozent der deutschen Methanemissionen verantwortlich, schreibt sie in einer Antwort (19/19700) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19282).
Seit 1990 sei der Methanausstoß in der Landwirtschaft um etwa 25 Prozent gesenkt worden. Dennoch emittiere die Rinder- und Milchviehhaltung 30 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent, die gesamte Landwirtschaft verursache 34 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent. Dies entspreche einem Anteil von 3,6 bzw. 4,12 Prozent an den Gesamtemissionen Deutschlands. Zur Methanreduktion sieht die Bundesregierung eine bessere Reststoffnutzung vor, etwa durch Biogasanlagen. Eine Reduktion der Viehbestände sei allerdings nicht geplant. Auch die CH4-Sequenzierung, bei der Methan im Weideboden gespeichert werden soll, habe hierzulande kein großes Potenzial.
Der Anteil von Methan an den gesamten Treibhausgasemissionen liege in Deutschland seit 2010 zwischen 6,1 und 6,3 Prozent, weltweit seien es 18 Prozent.
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