Transport von Nutztieren
Berlin (hib/FNO) – Die Bundesregierung sieht keinen Grund ein Moratorium für Lebendtiertransporte in Drittländer zu initiieren, schreibt sie in der Antwort (19/19718)auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/19301). Die Fragesteller sehen die Regelungen der Verordnung (EG) 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport als derzeit nicht gesichert und haben sich nach einem Stopp der Lebendtiertransporte erkundigt. Die Bundesregierung verweist auf die Zuständigkeit der Länder, die die Vorgaben der Verordnung ausreichend überwachen, „zusätzliche Maßnahmen sind nicht erforderlich“. Im Jahr 2018 wurden rund 42.000 Zuchtrinder in den Nahen Osten und Zentralasien exportiert, im letzten Jahr waren es nach vorläufigen Zahlen etwa 22.000 Rinder. Ob und aus welchen Gründen Veterinärbehörden Genehmigungen für Lebendtierexporte verweigert hätten, sei der Bundesregierung nicht bekannt. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kontrolliere nicht auf Grundlage des Tierschutzrechts, sodass lediglich Zufallsfunde übermittelt werden können. Die Zahl der Kontrollen ist von 972 (2011) auf 225 (2019) gesunken.

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