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Gutachten: Tierwohlabgabe für bessere Haltungsbedingungen könnte gegen Verfassung verstoßen

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages mahnt – FDP fordert Umdenken bei Umbau der Tierhaltung

Osnabrück (ots) – Die vielfach geforderte Tierwohlabgabe auf Fleisch zum Umbau der Tierhaltung könnte an verfassungsrechtlichen Fragen scheitern. Das zeigt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages im Auftrag der FDP-Fraktion, das der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) vorliegt. Darin melden die Autoren „verfassungsrechtliche Bedenken“ an einem Modell an, das Kunden im Supermarkt pauschal zur Kasse bittet.

Die Gutachter schreiben: „Damit würde die Gruppe der Abgabepflichtigen aus mehreren Millionen Fleischkonsumenten bestehen.“ Weder könne bei diesem großen Kreis von einem „einheitlichen Gruppeninteresse ausgegangen werden“. Noch bestünde eine „spezifische Gruppenverantwortung der Fleischkonsumenten für die […] Verbesserung der Haltungsbedingungen bei Nutztieren […].“ Diese Verantwortung liege zunächst bei den Bauern und beim Einzelhandel.

Die Autoren schreiben von fehlender „Gruppenhomogenität“ und „Gruppenverantwortung“. Beide seien aber aus juristischer Sicht notwendig. Stattdessen schlagen die Autoren eine „Lenkungssonderabgabe“ vor: Durch die „würden artgerechte Haltungsformen abseits der Massentierhaltung gar nicht oder mit einer geringeren Abgabe belastet als Fleisch aus der Massentierhaltung“, schreiben die Autoren.

Die FDP sieht sich in ihrer Kritik an einer Tierwohlabgabe bestätigt. Fraktionsvize Frank Sitta teilte der „NOZ“ mit, die von Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) favorisierte Abgabe habe keine Aussicht auf Erfolg. „Wer Tierwohl will, muss dazu ermuntert werden, schließlich auch an der Ladentheke dafür zu zahlen.“ Ein Umbau der Tierhaltung hin zu besseren Bedingungen in Ställen werde „nur über den Markt gelingen“, so Sitta.

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