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Deutschland weltweit Vorreiter: Bundesministerin Julia Klöckner legt Gesetz zur Beendigung des Kükentötens vor

Berlin (bmel) – Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat heute einen Gesetzentwurf zur Beendigung des Kükentötens vorgelegt. Damit soll das Töten von Eintagsküken in Deutschland flächendeckend verboten werden. Die in der Legehennenproduktion übliche Praxis, dass männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet werden, weil ihre Aufzucht wirtschaftlich unrentabel ist, wird dadurch beendet. In keinem anderen Land gibt es bisher ein solches Gesetz gegen das Kükentöten – Deutschland wird damit weltweit Vorreiter. Frankreich hat bereits signalisiert, ebenfalls aussteigen zu wollen.

Den Betrieben stehen – neben der Aufzucht von Bruderhähnen und der Verwendung von Zweinutzungshühnern – marktreife Alternativen zur Geschlechtsbestimmung im Brutei bis Ende 2021 in entsprechendem Maße zur Verfügung. Diese Verfahren wurden vom Bundesministerium mit mehreren Millionen Euro gefördert. Das ist eine deutliche Verbesserung des Tierschutzes. Dabei arbeiten derzeit alle marktreifen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei in einem Zeitraum vom 9. bis 14. Bebrütungstag. Insgesamt wird ein Küken 21 Tage ausgebrütet. Es wird dennoch weiter geforscht, um zu einem noch früheren Zeitpunkt die Geschlechtsbestimmung im Ei vornehmen zu können.

Denn im Sinne des Tierschutzes geht der Entwurf von Bundesministerin Julia Klöckner noch weiter. Die bestehenden Verfahren sollen als Brückentechnologie eingesetzt und weiterentwickelt werden. In einem zweiten Schritt sieht das Gesetz nach dem 31. Dezember 2023 dann ein Verbot des Tötens von Hühnerembryonen im Ei bereits nach dem 6. Bruttag vor.

Bundesministerin Julia Klöckner: „Tierschutz wiegt höher als wirtschaftliche Interessen. Das Töten von Eintagsküken – weil sie ein bestimmtes Geschlecht haben – ist ethisch nicht vertretbar. Deshalb lege ich das Gesetz vor: In Deutschland wird das Kükentöten verboten. Weltweit sind wir die Ersten, die diese Praxis gesetzlich beenden. Das ist ein Meilenstein für den Tierschutz, ein großer Erfolg, der Signalwirkung für andere Länder haben wird. Und wir helfen den Betrieben, beides zusammenzubringen: Tierschutz und Wirtschaftlichkeit. Mit unserer Forschungsförderung haben wir das ermöglicht und sind somit zum weltweiten Taktgeber geworden.

Mit mehreren Millionen Euro haben wir Spitzentechnologie gefördert: Den Brütereien stehen marktreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei als Alternative zur Verfügung. Das ist Voraussetzung dafür, dass Betriebe nicht ins Ausland abwandern und wir diese Tierschutzfrage lediglich in Nachbarländer auslagern würden. Denn die Konsequenz soll nicht sein, dass mehr Eier aus Ländern zu uns importiert würden, die über einen Ausstieg noch nicht einmal nachdenken. Unser Anspruch ist ein anderer: Wir wollen hier in Deutschland Tierschutz und Wirtschaftlichkeit zusammenbringen, klare Perspektiven schaffen. Dabei steht auch der Handel in der Pflicht. Mit der Umstellung seines Sortiments kann er ein klares Bekenntnis gegen das Kükentöten abgeben – er hat es in der Hand, ob er Eier aus heimischen Brütereien anbietet, in denen das Kükentöten nicht mehr erlaubt ist oder solche aus Ländern, in denen das weiterhin der Fall ist.“

Hintergrund:
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert seit 2008 mit über acht Millionen Euro die verschiedenen Verfahren und Initiativen, mit denen das Töten männlicher Küken überflüssig wird.

Aus dieser Forschungsförderung des BMEL sind zwei Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei hervorgegangen, ein endokrinologisches und ein spektroskopisches Verfahren.
Neben den Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei wurde Forschung in Bezug auf die Verwendung von Zweinutzungshühnern gefördert.

Zur Geschlechtsbestimmung im Ei

Zweck der Geschlechtsbestimmung im Ei ist es, das Geschlecht von Küken aus Legelinien vor dem Schlüpfen zu bestimmen. Und die männlichen Küken gar nicht erst auszubrüten.

Marktreifes Verfahren, das aus der Forschungsförderung des BMEL hervorgegangen ist:

Das so genannte „endokrinologische Verfahren“ wird in einigen Betrieben in der Praxis angewandt. Die Eier werden hierbei etwa neun Tage lang bebrütet. Dann wird aus jedem Ei etwas Flüssigkeit gewonnen, ohne dass das Ei-Innere, also der Embryo, berührt wird. An diesen Proben wird das Geschlecht mit einem biotechnologischen Nachweisverfahren innerhalb kurzer Zeit bestimmt.

Weitere Alternativen:
Das Bundesministerium hat neben den oben genannten auch die Forschung und Entwicklung weiterer Ansätze gefördert, wie die Haltung so genannter ‚Zweinutzungshühner‘.

Beim „Zweinutzungshuhn“-Ansatz werden die Hennen zur Eierproduktion genutzt und die Hähne gemästet. Hennen dieser Rassen legen weniger und teilweise kleinere Eier als konventionelle Legehennen. Zudem wachsen Hähne aus Zweinutzungsrassen langsamer und weisen einen kleineren Brustmuskel auf als konventionelle Masthühner. Unter anderem aus diesen Gründen hat sich diese Alternative am Markt noch nicht durchgesetzt. In einem vom BMEL geförderten Verbundprojekt hat das Bundesministerium deswegen verschiedene Aspekte der Haltung von Zweinutzungshühnern gemeinsam mit wissenschaftlichen Einrichtungen und Wirtschaftsunternehmen untersucht.

Eine weitere mögliche Alternative ist die Aufzucht der männlichen Küken von Legelinien. Bei solchen Initiativen werden die männlichen Küken aufgezogen und gemästet, das Fleisch wird in der Regel verarbeitet. Derzeit beliefern diese Initiativen in erster Linie den ökologischen Markt.

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