Kapazitätseinbußen auf Schlachthöfen
Berlin (hib/EIS) – Infolge des Corona-Infektionsgeschehens sind in einigen Schlachthöfen Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich, die mit Kapazitätseinschränkungen einhergehen. Insbesondere das Abstandsgebot führe an Zerlegebändern zum Teil zu einer Reduzierung des Personaleinsatzes mit entsprechenden Kapazitätseinbußen, heißt es in einer Antwort (19/24543) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/24149) der FDP-Fraktion. Darüber hinaus würden coronabedingte Einreise- und Quarantänebestimmungen teilweise zu Problemen bei der Personalbesetzung mit aus dem Ausland für Schlachtung und Zerlegung angeworbenen Beschäftigten führen.
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