EU-Gesetzentwurf: Tierisches Protein wieder in Futtermitteln gestattet
Brüssel (aho) – Die EU beabsichtigt, das Verfütterungsverbot von tierischem Protein an Geflügel und Schweine zu lockern. Zusätzlich will die EU auch die Verfütterung von Insektenmehl erlauben.Das ist einem Gesetzesentwurf der EU zu entnehmen, dessen Details der Referatsleiter Eric Thévenard am vergangenen Dienstag anlässlich einer Anhörung des Umweltausschusses im Europäischen Parlament erläuterte. Laut Thévenard soll die Verfütterung von Schweineprotein an Geflügel und Geflügelprotein an Schweine wieder möglichen werden.
Diese Proteine stammen aus der Schlachtung gesunder Schwein und Geflügel. In Fachkreisen spricht man von sogenanntem „PAP“ (Processed animal protein / „behandelte tierische Eiweiße“). Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um die Wiederzulassung der klassischen Tiermehle. Hier handelte es sich um ein Gemisch von tauglichen und untauglich Schlachtabfällen, untauglichen Schlachtkörpern, angebrüteten Eiern, verendeten Nutz- und Haustieren bis hin zu euthanasierten Hunden, Katzen und Pferden. Die untauglichen Materialien werden heute unschädlich beseitigt.
Seit der Durchsetzung eines vollständigen Futtermittelverbots im Jahr 2001 hat sich die epidemiologische Situation in Bezug auf BSE in der EU erheblich verbessert, da seit 2016 kein klassischer BSE-Fall amtlich festgestellt wurde und 24 EU-Mitgliedstaaten einen vernachlässigbaren BSE-Risikostatus haben, erläutert die Kommission. Darüber hinaus zielt die Farm-to-Fork-Strategie darauf ab, das in Europa produzierte Proteine und andere Futtermittel besser zu nutzen. Um diesen doppelten Kontext anzugehen, wurde der vorgenannte Gesetzentwurf erarbeitet.
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