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Klöckner: Länder müssen beim Umbau der Tierhaltung Farbe bekennen

Agrarministerkonferenz in Dresden – Bundesministerin bringt Modell zur Honorierung der Klimaschutzleistung der Wälder weiter voran

Dresden (bmel) – Bei der Agrarministerkonferenz (AMK) in Dresden hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, die Bundesländer aufgefordert, sich auf eines der von ihr vorgelegten Finanzierungsmodelle zum Umbau der Tierhaltung festzulegen. Die Bundesministerin hatte in dieser Legislatur ein Gesamtkonzept zur Transformation des Systems der Tierhaltung in Deutschland hin zu mehr Tierwohl entwickelt und zur Abstimmung gestellt.

Julia Klöckner: „Ich will, dass die Tierhalter hier in Deutschland eine wirtschaftliche Perspektive haben und dabei mehr für das Tierwohl tun. Das ist auch der Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher. Mehr Tierwohl kostet auch mehr Geld – deshalb müssen wir die Landwirte dabei unterstützen, ihre Ställe umzubauen. Die rechtlich geprüften Finanzierungsmodelle dafür habe ich vorgelegt. Zudem haben wir bei der EU-Kommission die Zusicherung erreicht, dass Stallbauinvestitionen für mehr Tierwohl mit bis zu 80 Prozent gefördert werden können. Das ist ein wichtiger Durchbruch! Auch ist die Förderdauer nicht mehr auf sieben Jahre begrenzt, sondern unbefristet. Damit ist eine weitere entscheidende Voraussetzung erfüllt. Denn Landwirte brauchen Verlässlichkeit und Rechtssicherheit. Alle Grundlagen für eine zügige Entscheidung in der neuen Legislatur sind also geschaffen. Deshalb rate ich der Agrarministerkonferenz, hier Farbe zu bekennen und sich für ein Finanzierungsmodell auszusprechen.“

Ein weiteres Thema auf der Konferenz war die aktuelle schwierige Lage auf dem Schweinemarkt. Niedrige Preise für Schweine und Ferkel, gestiegene Futtermittelkosten, eine kritische Absatzsituation und erhöhte Verbrauchererwartungen an Umwelt- und Tierschutz stellen die Betriebe vor große Herausforderungen. Gründe sind vor allem die Exportbeschränkungen in viele Drittländer infolge der Afrikanischen Schweinepest (ASP), eine aufgrund des Wetters und der Corona-Beschränkungen schwache Grillsaison sowie Corona-bedingt geringere Absatzzahlen in der Gastronomie und bei Veranstaltungen.

Julia Klöckner: „Die Akteure der Wertschöpfungskette sind gefordert, eine Branchenstrategie zu erarbeiten – das habe ich heute nochmals bekräftigt. Zusätzlich unterstützen wir in dieser akuten Situation: Wir haben erreicht, dass trotz ASP der Handel mit vielen Drittländern wieder möglich ist, die Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfen haben wir bis Ende Dezember verlängert, und ich habe die Europäische Kommission aufgefordert, den Beihilfehöchstbetrag für nationale Fördermaßnahmen deutlich anzuheben. Klar ist aber auch: An Tierwohlprodukten geht kein Weg vorbei. Deshalb brauchen wir den Umbau des Systems der Nutzierhaltung, den ich eingeleitet habe.“

Klimaschutzleistung des Waldes honorieren
Die Bundesministerin stellte erneut ihr Modell für die Honorierung der Klimaschutzleistung der Wälder vor, das sie aktuell weiterentwickelt. Für den Start würden bereits 200 Millionen Euro aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) zur Verfügung stehen. Eine neue Bundesregierung müsste das bestätigen.

Julia Klöckner: „Der Wald ist unser bester Mitkämpfer gegen den Klimawandel: Land- und Forstwirtschaft sind die beiden einzigen Sektoren, die CO2 speichern können. Jährlich entlastet der deutsche Wald die Atmosphäre um etwa 62 Millionen Tonnen Kohlenstoff. Wenn wir CO2-Emissionen einen Preis geben, dann müssen wir umgekehrt auch diejenigen unterstützen, die unseren Wald als maßgeblichen Klimaschützer erhalten, pflegen und bewirtschaften. Das bringen wir weiter voran.“

Das vom Bundeswaldministerium vorgeschlagene Modell hat zwei Stufen:

– Erste Stufe (Sockelbetrag): Es soll ein Sockelbetrag an die Waldbesitzer gezahlt werden, mit dem der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung besonders klimaresilienter Wälder honoriert wird. Voraussetzung soll die Vorlage einer Nachhaltigkeitszertifizierung sein. Die Höhe und die Staffelung dieses Sockelbetrages werden wissenschaftlich hergeleitet (nach Art und Zustand des Waldes).

– Zweite Stufe (Aufschlag): Wer durch weitere Maßnahmen die CO2-Speicherleistung des Waldes erhöht oder sicherstellt, dass sein geerntetes Holz in langlebigen Holzprodukten verwendet wird, soll einen Aufschlag erhalten. So trägt insbesondere das Bauen mit Holz zum Klimaschutz bei. Die Erhöhung der CO2-Bindungsleistung soll durch entsprechende Zertifikate nachgewiesen werden.

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