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Schwerer Verstoss gegen das Tierschutzgesetz

Bern (pm) – Bei einer Tierschutzkontrolle auf einem Landwirtschaftsbetrieb im Kanton Bern wurden rund 130 tote Ferkel gefunden und desolate Zustände in der Schweinehaltung festgestellt. Das Amt für Veterinärwesen hat ein Tierschutzverfahren eingeleitet. Der Betriebsleiter muss mit einer Strafanzeige rechnen. Die lebenden Schweine wurden in einem anderen Betrieb untergebracht.

Bei einer Tierschutzkontrolle auf einem Landwirtschaftsbetrieb wurde ein gravierender Tierschutzfall aufgedeckt. Der Betrieb war dem Amt für Veterinärwesen bekannt und wurde in den vergangenen 14 Monaten mehrmals kontrolliert und Massnahmen wurden angeordnet. In den letzten Wochen wurde der aus gesundheitlichen Gründen überforderte Betriebsleiter engmaschig betreut. Bei einer erneuten Kontrolle diese Woche wurden trotz den eingeleiteten Massnahmen rund 130 tote Ferkel gefunden. Bei einem Grossteil handelte es sich um frische Kadaver von Neugeborenen und wenige Wochen alte Tiere. Ferkel benötigen nach der Geburt eine intensive und professionelle Betreuung. Fehlt diese, sterben sie rasch, was in diesem Fall offenbar passiert ist.

Das Amt für Veterinärwesen hat die noch lebenden Schweine am selben Tag in einem anderen Betrieb untergebracht. Die Mastrinder wurden verkauft, und für die Betreuung des restlichen Rindviehs wurde ein externer Betriebshelfer organisiert.

Tierschutzverfahren eröffnet

Wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes hat das Amt für Veterinärwesen ein Verfahren eingeleitet. Der Betriebsleiter muss mit einer Strafanzeige rechnen. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes gibt das Amt für Veterinärwesen keine Auskünfte zum Betriebsleiter und zum Standort des Betriebs. Wegen des laufenden Verfahrens können keine weiteren Auskünfte zum Fall gegeben werden.

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