LK Emsland: Vogelgrippe in Surwold festgestellt
Rund 2050 Tiere betroffen – Zum Schutz vor Virusausbreitung Restriktionszonen errichtet
Surwold (pm) – In der Gemeinde Surwold (Samtgemeinde Nordhümmling) ist der Verdacht auf Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb amtlich bestätigt worden. Betroffen von dem hochpathogenen Influenzavirus H5N1 ist ein Stall mit rund 700 Gänsen, etwa 750 Enten und rund 600 Masthähnchen. Die Tiere müssen nun getötet werden. Der Landkreis Emsland erlässt eine Allgemeinverfügung mit präventiven Maßnahmen zum Schutz vor einer Virusausbreitung. Diese tritt am 30. September in Kraft.
Zu den Schutzmaßnahmen gehört die Einrichtung einer Schutzzone rund 3 km um den Ausbruchsbetrieb und einer Überwachungszone mit einem Radius von 10 km um den betroffenen Betrieb. Die kleinere Schutzzone ist ein Teilgebiet der größeren Überwachungszone. In der Schutzzone liegen sieben gewerbliche Betriebe mit 191.194 Stück Geflügel und 23 Hobbyhaltungen mit 415 Stück Geflügel. Von der Überwachungszone sind 49 gewerbliche Betriebe mit 1.554.862 Stück Geflügel und 155 Hobbyhaltungen mit 3.514 Stück Geflügel betroffen.
Zugleich muss wegen eines HPAI-Ausbruchs in den Niederlanden eine Überwachungszone im Bereich der Stadt Haren (Ems) eingerichtet werden. Auch dies geschieht mittels einer Allgemeinverfügung.
Die Verbreitung der Geflügelpest auf andere Bestände erfolgt insbesondere durch den Handel mit betroffenen Tieren, deren Eiern oder sonstigen Produkten. Eine Verbreitung kann auch indirekt erfolgen, z. B. durch verunreinigte Fahrzeuge, Personen, Geräte, Verpackungsmaterial, Kontakt zu Wildvögeln usw. Somit ist in der Schutzzone und der Überwachungszone jeglicher Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten. Ebenfalls wurde die Teilausstallung für Geflügel untersagt. Weiterhin wurde die Aufstallung des Geflügels in den beiden Restriktionszonen verfügt. Die besondere Beachtung von Hygienemaßnahmen wurde ebenfalls angeordnet. Die Schutzzone enthält teilweise weitergehende Maßnahmen als die Überwachungszone. Um einer Virusverschleppung aus infizierten Beständen vorzubeugen, sind die genannten Maßnahmen konsequent durchzuführen.
Nach der Räumung des Ausbruchbestandes wird der betroffene Betrieb gereinigt und desinfiziert. Tritt 21 Tage nach der Reinigung des betroffenen Betriebs kein neuer Fall auf, kann die Schutzzone aufgehoben werden. Das Gebiet wird dann Teil der Überwachungszone, die frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann.
Zuletzt hatte es im Landkreis Emsland Anfang September einen Vogelgrippeausbruch in der Gemeinde Twist gegeben. Hier besteht derzeit noch eine Überwachungszone rund um den Ausbruchsbetrieb.
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