Tierseuchentelegramm vom 21.10.2022
Niederlande
———–
Auf einem Legehennenbetrieb in Lunteren (Gemeinde Ede, Provinz Gelderland) wurde die Vogelgrippe diagnostiziert. Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, werden die rund 55.000 Legehennen am Standort von der niederländischen Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit (NVWA) gekeult.
Deutschland
———–
Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden in Bayern haben eine Allgemeinverfügungen erlassen, wonach Geflügel im sogenannten Reisegewerbe nur noch dann verkauft werden darf, wenn die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe negativ auf das Virus der Geflügelpest untersucht wurden. Ziel ist es, eine Einschleppung der Geflügelpest nach Bayern zu verhindern. Anlass für die Allgemeinverfügungen ist das weiterhin hochdynamische Geflügelpest-Geschehen in Europa und insbesondere auch in Norddeutschland.
Reply to “Tierseuchentelegramm vom 21.10.2022”