LK Osnabrück: Geflügelpest in Belm
Osnabrück (aho) – In einem Geflügelbestand in Belm wurde nach Informationen des Landkreises Osnabrück am Sonntag, 30. Oktober 2022, der Ausbruch der Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza) amtlich festgestellt. Alle Tiere des Bestandes wurden bereits am Samstag aus tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Gründen getötet.
Sowohl für Nutzgeflügel als auch für Hobbygeflügel gilt im Zehn-Kilometer-Radius laut der Kreisverwaltung eine Stallpflicht. Die Stallpflicht hat demnach in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu erfolgen. Die Schutzvorrichtung muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen. Vermehrte Krankheits- und Todesfälle müssen dem Veterinärdienst gemeldet werden.
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