LK Borken: Schwäne in Gronau-Epe hatten Geflügelpest
Gronau (pm) . Die Todesursache von zwei der im Eper Park verendeten Schwäne steht jetzt fest. Bei ihrer Obduktion wurde das Geflügelpestvirus nachgewiesen. Das teilt Anja Miebach, zuständige Abteilungsleiterin im Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Borkener Kreisverwaltung, mit. In der vergangenen Woche hatte die Veterinärin die Untersuchung der beiden Tiere im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe veranlasst. Dabei ergab die Diagnose Geflügelpest, die wiederum heute (02.11.2022) vom Friedrich-Löffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) als nationales Referenzlabor bestätigt wurde. Damit handelt sich hier um den ersten Nachweis von Geflügelpest im Kreis Borken in diesem Herbst.
Anja Miebach weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass derzeit angesichts des außerordentlich dynamischen Geflügelpest-Infektionsgeschehens bei positiven Wildvogelbefunden derzeit auf die Einrichtung von Restriktionszonen verzichtet wird. Bei Virusnachweisen in Hausgeflügelbeständen (auch Kleinsthaltungen) wäre das jedoch anders. Diese Bestände hätten dann weitreichende Konsequenzen u. a. in Form von Verbringungsbeschränkungen für alle Geflügelhalter in einem Mindestradius von 10 km um einen Ausbruchsbetrieb.
Aus diesem Grund ruft der Fachbereich Tiere und Lebensmittel erneut alle Geflügelhalterinnen und -halter – inklusive Klein- und Hobbybetriebe – im Kreis Borken auf, die Biosicherheit ihrer Geflügelhaltungen zu überprüfen. Nähere Informationen zu geeigneten Maßnahmen sind auf der Homepage des Kreises unter dem Stichwort www.kreis-borken.de/gefluegelpest zu finden.
Wichtig in dem Zusammenhang: Sowohl der Ausbruch von Geflügelpest als auch schon der Verdacht müssen beim beim Fachbereich Tiere und Lebensmittel angezeigt werden. Zudem können dem Fachbereich tot aufgefundene Wildvögel (außer Tauben und Singvögel) montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr telefonisch unter Tel. 01862/681-3801 gemeldet werden, damit von dort eine weitere Untersuchung veranlasst werden kann. Ungeschützter Kontakt mit den aufgefundenen Tierkörpern sollte unbedingt vermieden werden.
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