Kreis Borken: Vogelgrippe bei toten Lachmöwen im Zwillbrocker Venn
keine tierseuchenrechtlichen Folgen / aufgefundende Kadaver sollten nicht angefasst werden
Vreden (PM) – Bei sechs tot aufgefundenen Lachmöwen im Zwillbrocker Venn ist jetzt das Influenzavirus Typ H5, also die „Vogelgrippe“, nachgewiesen worden. Das Friedrich-Löffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) auf der Insel Riems muss das Ergebnis nun noch bestätigen. Das teilt der Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung Borken mit. Der dort für den Fall zuständige Amtsveterinär Dr. Michael Kerkhoff betont in diesem Zusammenhang: „Tierseuchenrechtliche Folgen haben die Nachweise im Wildvogelbestand nicht.“ Eine gesundheitliche Gefahr bestehe für Menschen nicht, wenn die „normale Hygiene“ eingehalten wird. Das heißt: Tote Tiere sollten nicht angefasst werden.
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