Kannibalismus, Verletzungen, Kadaver: Schweizer Schweinehalter verurteilt
St. Gallen (aho) – Die Staatsanwaltschaft St. Gallen Schweinehalter aus der Region Untertoggenburg (Bezirk Oberuzwil) wegen der erheblichen Vernachlässigung seiner Tiere zu einer unbedingten Geldstrafe von 16.200 Franken und einer Busse von 1.500 Franken verurteilt. Ebenso wurden ihm die Verfahrenskosten auferlegt. Da de Verurteilt laut Staatsanwaltshaft ein Rückfalltäter ist, konnte die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Amtliche Kontrollen hatten ergeben, das der Landwirt in mehreren Ställen seine Schweine vernachlässigt hatte. In einem der Ställe fanden die Kontrolleure zwei Kadaver. Diese waren bereits von Buchtengenossen angefressen. Andere Tiere waren so schwer verletzt, dass sie nicht mehr selbständig aufstehen konnten. Dutzende Tiere litten an Schwanzkannibalismus. Zudem waren die Ställe überbelegt. Hierzu hatte er die Tiergewichte in der EDV niedriger eingegeben. So konnte er mehr Schweine in die Ställe pferchen. Der Landwirt unterließ es auch, seine Tiere im Auslauf vor der Sonne zu schützen. Hierdurch erlitten die Tiere Sonnenbrände. Der Kantonstierarzt musste fünf Tier vor Ort euthanasieren.
Wie aus dem Strafbefehl ebenso hervorgeht, hatte der Landwirt versäumt, die erkrankten und verletzten Tiere einem Tierarzt vorzustellen oder ihnen Arzneimittel zu verabreichen. Vielmehr hatte der Verurteilte versucht, die Schweine mit homöopathischen Präparaten zu behandeln.
Das Urteil gegen den Landwirten ist noch nicht rechtskräftig.
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