NL: H5-Vogelgrippe in Grootschermer diagnostiziert
Den Haag (aho) – In Grootschermer (Gemeinde Alkmaar, Provinz Nordholland) wurde in einem Masthähnchenbestand mit etwa 107.000 Tieren Vogelgrippe (H5) diagnostiziert. Es handelt sich wahrscheinlich um eine hochpathogene Variante der Vogelgrippe. Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, wird de Bestand gekeult.
Im Umkreis von einem Kilometer um den Ausbruchsbetrieb befindet sich eine weitere Geflügelfarm. Dieses Unternehmen wurde gesperrt und wird intensiv auf Vogelgrippe untersucht und wird weiter überwacht. Da es im Umkreis von 10 Kilometern um den infizierten Betrieb (und den nahegelegenen Hof) in Grootschermer keine andere kommerzielle Geflügelfarm gibt, wurde beschlossen, nicht präventiv zu räumen, sondern diesen Betrieb zu sperren und zu überwachen.
Transportverbot
In einer Zone von 10 Kilometern um das Unternehmen in Grootschermer wurde mit sofortiger Wirkung ein Transportverbot für Geflügelfarmen angekündigt. Ein Transportverbot gilt für alle Vögel und Brut- und Speiseeier von einem Standort mit Federtieren. Das Verbot gilt auch für Geflügelmist und gebrauchte Einstreu sowie für andere Tiere und tierische Produkte aus Geflügelfarmen.
Nationale Maßnahmen
Infolge einer Vogelgrippe-Infektion in einem Geflügelbetrieb Anfang dieser Woche wird eine nationale Verpflichtung zur Aufstallung und Abschirmung eingeführt. Dies wird in vollem Umfang in Kraft bleiben. Die Aufstallungspflicht gilt für gewerblich gehaltene Federtiere. Eine Untersuchungspflicht besteht für nicht kommerziell gehaltene Hochrisikovögel (Hühner/Hühner, Wasservögel und Laufvögel), beispielsweise in Zoos, Streichelzoos und Haltern von Steckenpferden und Hühnern. Es muss so weit wie möglich verhindert werden, dass die Vögel mit erkrankten Wildvögeln oder deren Kot in Kontakt kommen. Dies kann beispielsweise durch die Haltung der Tiere in einer Voliere erfolgen.
Legehennen-, Zucht- und Masthühnerhalter unterliegen nach wie vor einer verschärften Meldepflicht. In diesem Zusammenhang müssen Geflügelhalter den Verlust ihres Geflügels früher der NVWA melden, damit Infektionen mit der Vogelgrippe früher bekannt werden und die Ausbreitungswahrscheinlichkeit verringert wird.
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