BgVV: Medienberichte zum Schweinemastskandal nur Panikmache
Wiesbaden / Berlin (aho) – Die Tendenz bei den Rückstandsfunden von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln ist eindeutig rückläufig, erklärte Jürgen Kundke, BgVV, gegenüber der in Wiesbaden erscheinenden Zeitung „Medical Tribune“ (MTD, Ausgabe 5 / 2001 S.5). Dies zeige, dass die vorgeschriebenen Wartezeiten bis zur Schlachtung der behandelten Tiere oder bis zur Verwendung der tierischen Produkte wie z.B. Milch eingehalten werden. Lassen sich Rückstände nachweisen, sind die Mengen so gering, dass sie gesundheitlich völlig unbedenklich sind, betonte Kundke gegenüber der „Medical Tribune“. Von einem akuten Verbraucher- risiko könne deshalb keine Rede sein. Seit 1996 liegt die Zahl der positiven Rückstandsbefunde unter 1 %, 1999 waren nur noch 0,26 % der Proben positiv.
Im Verlauf des vergangenen Jahres erregten Presseberichte über angebliche illegale Praktiken in Bayern und Österreich die Öffentlichkeit. Der Begriff „Schweinemastskandal“ war geboren. Gefahr im Verzug, warnte der Spiegel und zitierte den Bericht des Landesgendarmeriekommandos von Niederösterreich mit den Worten: Es „kann von einer nichtkalkulierbaren latenten Gefahr für den Konsumenten ausgegangen werden“. Der Cheftierarzt der österreichischen Bayer-Werke legte sogar noch gleich eins drauf: Die Gesundheitsgefahren durch illegale Schweinemedikation seien höher einzuschätzen als das Risiko durch BSE-Rinder, wird das Nachrichtenmagazin in der „MTD“ zitiert.
Für das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV), Berlin, sind derlei Warnungen laut „MTD“ jedoch nur Panikmache. Schon seit 1989 werden im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans jedes Jahr Lebensmittel tierischer Herkunft auf Rückstände von legalen und illegalen Arzneimitteln, Umweltkontaminanten und anderen gesundheitlich unerwünschten Stoffen überprüft (1999 waren es 352 Stoffe!). Gemäß dem Plan müssen jährlich jedes 250ste geschlachtete Rind und jedes 2000ste geschlachtete Schwein und Schaf überprüft werden. Auch für Kälber, Kaninchen, Geflügel und Fische existieren Vorgaben.
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