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NRW-Schächterlass in Kraft getreten

Düsseldorf (aho) – Rechtzeitig zum bevorstehenden muslimischen Opferfest am 12. Februar ist nach Mitteilung des Agrarministeriums in Düsseldorf der sog. Schächterlass NRW in Kraft getreten. Er regelt für die Behörden vor Ort die Rahmenbedingungen, unter denen Genehmigungen für religiös vorgeschriebene Schächtungen erteilt werden dürfen. Der Erlass war erforderlich geworden, da sich durch die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz im vergangenen Jahr die Rechtslage geändert hatte. Ziel des Erlasses ist es, das Schächten auf ein Minimum zu begrenzen und ausschließlich für denjenigen Personenkreis zu genehmigen, dem es aus zwingenden religiösen Gründen vorgegeben ist. Dabei sind strenge tierschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Das Schächten von Rindern ist aus Tierschutzgründen grundsätzlich untersagt.

„Religionsfreiheit und Tierschutz sind inzwischen zwei gleichrangige Güter im Grundgesetz, die abgewogen werden müssen,“ erklärte Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn. „Die Menschen sollen und müssen ihre Religion ausüben können, aber dies muss in Einklang mit dem Grundgesetz und damit auch mit dem Tierschutz stehen. So darf es zum Beispiel nicht sein, dass jemand eine große Anzahl von Tieren ohne Betäubung schlachtet und das Fleisch dann auch an viele Menschen verkauft, für die es aus religiösen Gründen nicht von Bedeutung ist oder die es sogar ablehnen.“

Der Erlass legt fest, dass nur von und für Personen geschächtet werden darf, die dies aus zwingenden religiös gebundenen Gründen tun müssen und die zudem über die notwendige Sachkunde verfügen. Zudem sieht er bestimmte Erleichterungen für diejenigen vor, die vor dem Schlachten die Tiere betäuben oder eine schmerzlindernde Elektrobehandlung vorsehen . Den muslimischen Vertretern ist zugesagt worden, dass der Erlass zunächst nur für die Zeit des muslimischen Opferfestes gilt. Danach werden die Gespräche mit den Vertretern der Kreise und kreisfreien Städte, der Bezirksregierungen, jüdischen und muslimischen Religionen und den Vertretern der Tierschutzorganisationen fortgeführt, um eine dauerhafte Erlassregelung für Nordrhein-Westfalen zu erarbeiten.

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