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Goldmann: Kompromiss ermöglicht mehr Tier- und Verbraucherschutz

Berlin (aho) Der Bundesrat hat einen Antrag von Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen beschlossen, der über das Jahr 2007 hinaus die Käfighaltung von Legehennen erlaubt. Auch ein Beschluss zur Schweinehaltung wurde gefasst. Landwirtschaftsministerin Renate Künast (Grüne) kündigte bereits ihren Widerstand an. FDP-Agrarexperte Hans-Michael Goldmann begrüßte hingegen die Entscheidung, auch wenn eine 1:1-Umsetzung der Schweinehaltungsverordnung nicht erfolgte. Er kritisierte die Haltung von Künast, die mit ihrer Blockadeankündigung lediglich die ohnehin gescheiterte Agrarwende retten wolle. „Der Kompromiss ermöglicht mehr Tier- und Verbraucherschutz und erhält unternehmerische Spielräume“, erklärte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael Goldmann nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesrates. Agrarministerin Renate Künast kündigte jedoch bereits an, dass sie sich über den Beschluss des Bundesrates hinwegsetzen wolle. Sie werde die zuvor von der Länderkammer beschlossene Verordnung nicht unterzeichnen, erklärte Künast. Nach dem Willen des Bundesrates soll die Käfighaltung noch zwei Jahre nach dem in Kraft treten einer Rechtsverordnung erlaubt sein. „Ministerin Künast sollte das eindeutige Votum der Länder akzeptieren. Zur Schaffung von Rechtssicherheit – vor allem für die Schweinehalter – sollte sie aus der Schmollecke herauskommen und die beschlossene Verordnung unterschreiben“, fordert FDP-Agrarexperte Hans-Michael Goldmann. Der Ministerin gehe es nicht um den Tierschutz. Sie wolle mit allen Mitteln die ohnehin gescheiterte Agrarwende retten, von der nach drei Jahren kaum etwas übrig geblieben sei. Goldmann ist überzeugt, dass das Ländervotum richtig ist: Denn eine ganzheitliche Bewertung aller Haltungssysteme für Legehennen nach ökonomischen, ökologischen und sozialen Kriterien wird am ehesten dem Tier- und Verbraucherschutz und den Interessen der Produzenten gerecht. Deshalb müsse die Entscheidung des Bundesrates jetzt zu einem Schritt in die richtige Richtung genutzt werden. Entscheidend sei dabei die vorurteilsfreie Bewertung der Kleingruppenhaltung. „Im Gegensatz zur Boden- und Freilandhaltung, die zum verstärkten Schnabelkürzen und erhöhten Medikamenteneinsatz bei Legehennen führen, bietet die Kleingruppenhaltung Vorteile für den Tier- und Verbraucherschutz“, erklärte Goldmann. Auch für die Schweinehaltung bringe die Entscheidung Rechtssicherheit. Goldmann begrüßte die Entscheidung, auch wenn das Ziel der Landesagrarminister, eine 1:1-Umsetzung der Schweinehaltungsverordnung, nicht erreicht wurde. Goldmann warnt in diesem Zusammenhang davor, dass jetzt weitere Wettbewerbsnachteile entstehen, die zu weiteren Produktionsverlagerungen führen könnten.

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