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Landestierschutzbeirat gegen Haltung von Schweinen als Heimtiere

Stuttgart (aho) – Der Landestierschutzbeirat von Baden-Württemberg hat sich in seiner jüngsten Sitzung gegen die Haltung von Schweinen als Heimtiere ausgesprochen. Dies teilte das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am Montag (3. Mai) in Stuttgart mit. Auch Minipigs und Hängebauchschweine seien für eine solche Haltung nicht geeignet. Diese seien hochsoziale Tiere und bräuchten den Kontakt zu Artgenossen. Die Haltung eines einzelnen Tieres in der Wohnung sei daher nicht artgerecht. Die rechtlichen Vorgaben für die Schweinehaltung seien den Haltern häufig nicht bekannt. Wer beispielsweise mit seinem Tier in Urlaub fahre, müsse u.a. die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen beachten. Zudem sei das Ausführen von Hausschweinen in seuchenrechtlich reglementierten Gebieten nicht zulässig.

Für alle Schweine würden im Übrigen die strengen Vorschriften zum Schutz vor der Schweinepest gelten, egal ob sie in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen oder in einem privaten Haushalt gehalten werden. Danach müssten die Besitzer auch die im Haus lebenden Tiere bei dem zuständigen Veterinäramt melden, damit die Schweinehaltung registriert werden könne. Sollen Schweine auch gezüchtet werden, müssten zusätzliche Anforderungen eingehalten werden. In der Praxis bedeute dies, dass beispielsweise bei der Freilandhaltung das Gelände mit einem doppelten Zaun eingefriedet und von der Behörde genehmigt werden müsse. Ein Kontakt zu Wildschweinen müsse sicher ausgeschlossen werden können, damit Ansteckungsrisiken vermieden werden könnten.

Auf Grund der hohen Übertragungsgefahr bestehe ein generelles Verfütterungsverbot von Speiseresten an Schweine. Der Landesbeirat für Tierschutz informierte sich auch über die Möglichkeiten der vorbeugenden Impfung gegen die Schweinepest, um so künftig Tötungen ganzer Bestände im Seuchenfall überflüssig zu machen. Die verfügbaren Impfstoffe böten keinen hundertprozentigen Schutz und seien deshalb nur als Notimpfung im Rahmen der Seuchenbekämpfung zulässig. Als reine Prophylaxemaßnahme sei die Impfung ungeeignet.

Der Landesbeirat für Tierschutz wurde darüber informiert, dass anlässlich des diesjährigen Ibrahim- und Opferfestes Anfang Februar in Baden-Württemberg keine Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) erteilt worden seien. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum informierte zusätzlich, dass während dieser Tage die zuständigen Behörden die in Frage kommenden Schlachtstätten verstärkt kontrolliert und lediglich vereinzelte Verstöße gegen das Fleischhygiene- bzw. das Tierschutzrecht festgestellt hätten: Sieben Schlachtungen ohne die erforderliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung (Schwarzschlachtung) und zwei Fälle von Schlachtungen ohne Betäubung (Schächten). Diese Verstöße seien alle zur Anzeige gebracht worden, die Verfahren seien noch nicht abgeschlossen.

Der Landesbeirat für Tierschutz sprach sich außerdem gegen den Erlass einer neuen Kormoran-Verordnung in Baden-Württemberg aus. Während die Vertreter der Landwirtschaft und des Landesfischereiverbandes e.V. darauf hinwiesen, dass zur Abwehr fischereiwirtschaftlicher Schäden eine neue Kormoranverordnung erforderlich sei, lehnten die Vertreter der Tierschutzorganisationen den Erlass einer neuen Verordnung entschieden ab. Nach Auffassung der Tierschutzorganisationen seien in den vergangenen Jahren in allen ausgewiesenen Gebieten weder erhebliche fischereiwirtschaftliche Schäden durch Kormorane nachgewiesen worden noch sei wissenschaftlich belegt worden, dass durch Kormorane seltene, einheimische Fischarten gefährdet würden oder Kormorane allein für deren Rückgang verantwortlich seien. Sie wiesen auch darauf hin, dass fischereiwirtschaftliche Schäden nur von Berufsfischern geltend gemacht werden könnten, wie jüngste Gerichtsurteile bestätigen würden. Der Landesbeirat begrüßte hingegen die von der Landesregierung unterstützte Initiative zur Verbesserung der Artenvielfalt in und an stehenden Gewässern, die Fischen zusätzlichen Lebensraum und Versteckmöglichkeiten bieten (wie z.B. das Einbringen sogenannter Totholzburgen in die Gewässer).

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