Cremlingen: Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen Tierquälerei
Wolfenbüttel (aho) – Einer 40- jährigen Tierhalterin und ihrem ein Jahr älteren Lebenspartner aus der Samtgemeinde Cremlingen werden vom Polizeikommissariat Wolfenbüttel Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen angelastet. Beide Personen sind in der Vergangenheit bereits mehrfach strafrechtlich wegen ähnlich gelagerter Sachverhalte in Erscheinung getreten. Im jüngsten Fall, der bereits am 21. 02. 2005 zur Anzeige gebracht wurde, handelte es sich jedoch um eine besonders schweren Fall von Tierquälerei. Ermittlungen ergaben, dass ein knapp vier Jahre alter, verendeter Bulle an diesem Tag aus dem Stall transportiert und auf einen Lkw eines Tierverwerters geladen worden war. Entgegen den Bestimmungen der Tiertransportverordnung sei das Tier jedoch nicht auf dem kürzesten Weg nach Dörnten, sondern zunächst nach Genthien ( Sachsen-Anhalt ) verbracht worden. Ein mittlerweile eingeschalteter Kreisveterinär veranlasste schließlich die Rückführung nach Goslar, wo der Tiermediziner eine Sektion des Bullen vornahm. Dabei stellte sich nicht nur heraus, dass das Tier ohne vorherige Bolzenschussbetäubung getötet worden war. Der 41-jährige Beschuldigte steht im dringenden Verdacht, die Kehle des Bullen bis zur Wirbelsäule durchtrennt zu haben und das Tier durch dieses so genannte Schächten erheblichen Qualen ausgesetzt zu haben. Die Sektion durch einen Veterinär ergab zusätzlich, dass das Tier bereits seit mehr als vier Wochen unter sehr starken Schmerzen gelitten haben muss, weil sich in den Fußgelenken hochgradige, eitrige Entzündungen befanden. Daraus resultierten auch Fressunlust und hohes Fieber. Trotzdem unterließen die Tierhalterin und deren ebenfalls beschuldigter Lebenspartner die medizinische Versorgung des Bullen. Polizei Wolfenbüttelund Staatsanwaltschaft Braunschweig ermitteln.