Rhein-Sieg-Kreis überwacht Schlachtungen anlässlich des Opferfests Kurban Bayram
Siegburg (aho/lme) – Anlässlich des bevorstehenden islamischen Opferfestes Kurban Bayram, weist das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises darauf hin, dass die Schlachttiere nur in zugelassenen oder registrierten Schlachtstätten geschlachtet werden dürfen. Die Veterinärbehörde wird an den Tagen des Opferfestes verstärkt Kontrollen durchführen, heißt es in einer Presseinformation.
Vom 10. bis 13. Januar feiern die Mitbürger muslimischen Glaubens traditionell das Ende des Ramadan. Hierfür werden alljährlich vorwiegend Schafe, aber auch Rinder geschlachtet und das Fleisch zum Teil an Verwandte und Freunde verschenkt.
Die Schlachttiere dürfen nur an den zugelassenen oder registrierten Schlachtstätten geschlachtet werden, da sie hier der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung unterliegen. Ganz besonders weist das Veterinäramt darauf hin, dass das so genannte Schächten, das Töten und Ausbluten lassen der Tiere ohne vorherige Betäubung, verboten ist.