Schächten: Bundesländer wollen Änderung des Tierschutzgesetzes
Berlin / Wiesbaden (aho) – Nach dem Urteil des Bundesverwaltungs- gerichts vom November vergangenen Jahres hat Hessen seine Forderungen an die Konsequenzen auf der Agrar-Amtschefkonferenz der Länder in Berlin thematisiert.
Auf diese Initiative hin bittet die Amtschefkonferenz den Bund eine Änderung des Tierschutzgesetzes zu prüfen, die einen verfassungskonformen, angemessenen Ausgleich zwischen dem Grundrecht der freien Religionsausübung und dem im Grundgesetz als Staatsziel verankerten Tierschutz gewährleistet. Hierbei sollen insbesondere Regelungen geschaffen werden, die sicherstellen, dass es nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis beim Schächten nicht zu erheblich mehr Schmerzen und Leiden der Tiere kommt, als bei den üblichen Schlachtverfahren mit Betäubung.
„Damit sind wir unserem Ziel ein gutes Stück näher gekommen“, betonte Staatssekretär Karl-Winfried Seif, denn vor dem Hintergrund der bisherigen Vorschriften im Tierschutzgesetz blieb die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung anscheinend folgenlos. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) nicht entgegensteht.
„Hessen fordert daher aus dem Urteil rasche Konsequenzen zu ziehen und die entsprechenden Paragraphen im Tierschutzgesetz zu ändern. Tiere sind leidensfähige, schmerzempfindliche Mitgeschöpfe. Erhebliche Schmerzen und Leiden durch das Schächten müssen ausgeschlossen werden“, hob Seif hervor.
Der Staatssekretär weiter: „Hessen hat sich bereits in seiner im Juni 2005 eingebrachten Bundesratsinitiative dafür ausgesprochen, ein objektives fachliches Kriterium in die Ausnahmeregelung einzuführen. Künftig soll belegt werden, dass es beim betäubungslosen Schlachten nicht zu erheblich mehr Schmerzen und Leiden der Tiere kommt, als bei den üblichen Schlachtverfahren mit Betäubung.“
Im Ausland, z.B. in Neuseeland als dem weltgrößten Exporteur von Schafen, wird schon lange die Elektrokurzzeitbetäubung praktiziert, um religiös motivierten Anforderungen an die Schlachtung unversehrter Tiere entgegen zu kommen. Dabei verlieren die Tiere nur kurze Zeit das Bewusstsein, die Wahrnehmung und das Schmerzempfinden. Ähnlich wie bei einer Ohnmacht wachen die Tiere unversehrt wieder auf, wenn man sie nicht schlachtet. „Wir sehen in dieser Lösung einen guten Weg, das Grundrecht der freien Religionsausübung und den im Grundgesetz verankerten Tierschutz in Einklang zu bringen“, so Seif.
Diese Auffassung wird auch vom Hessischen Integrationsbeirat geteilt. Ebenso wie die Delegiertenversammlung der hessischen Ausländerbeiräte erkennt der Beirat in der Elektrokurzzeitbetäubung einen Weg, den Belangen des Tierschutzes Rechnung zu tragen und religiös motiviertes Schlachten weiterhin zu ermöglichen.