Opferfest Kurban Bayram: Veterinäre entdecken nicht gemeldete Schlachtungen
Siegburg (aho) – Vom 8. bis 10. Dezember 2008 feiern Mitbürger muslimischen Glaubens wieder das traditionelle Opferfest Kurban Bayram. An diesen Festtagen werden meist Schafe, aber auch Rinder geschlachtet und das Fleisch teilweise an Verwandte und Freunde verschenkt.
Im Rahmen von Kontrollen zum diesjährigen Kurbanfest hat das Kreisveterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises heute Morgen in Rheinbach und Troisdorf nicht angemeldete Schlachtungen von Schafen festgestellt.
Das Veterinäramt weißt darauf hin, dass bei den Schlachtungen der Opfertiere das in Deutschland geltende Recht zu beachten ist. Jedes Schlachttier, auch ein Schaf- oder Ziegenlamm, muss vor der Schlachtung dem amtlichen Tierarzt oder Fleischkontrolleur des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes zur Schlachttieruntersuchung vorgestellt werden. Nach der Schlachtung muss das Fleisch untersucht werden, ob es für den Verzehr geeignet ist, so die Veterinärmediziner.
Die Schlachtung der Tiere darf nicht im Freien, sondern nur in amtlich registrierten oder zugelassenen Schlachtstätten erfolgen. Schlachttiere müssen vor dem Schlachten betäubt werden. Die Betäubung vermeidet Schmerzen und Leiden der Tiere während der Tötung. Da die Betäubung weder zum Tod des Tieres führt noch das Ausbluten verhindert, wird das Fleisch auf diese Weise geschlachteter Tiere von vielen islamischen Religionsgemeinschaften akzeptiert.
Das so genannte „Schächten“, also das Töten der Tiere ohne vorherige Betäubung, ist in Deutschland verboten. Verstöße gegen diese Bestimmungen stellen eine Straftat dar. Die Veterinärbehörde kontrolliert in den verbleibenden Tagen des Opferfestes weiterhin verstärkt, so das Veterinäramt des Landkreises.