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Coesfeld: Geflügel einstallen +++ Geflügelmärkte und – ausstellungen verboten

Coesfeld (aho) – Der Kreis Coesfeld hebt am heutigen Dienstag (16. Dezember 2008) seine Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2006 auf, die eine Freilandhaltung von Geflügel im Kreisgebiet erlaubt hatte. Das Geflügel, das bisher im Freiland oder mit Auslauf ins Freiland gehalten wurde, muss ab sofort wieder in den Stall. Einzige Ausnahme bildet die Haltung in Außenvolieren mit einem wasserdichten Dach und einer vogelsicheren Seitenabtrennung. Grund für die Verfügung: Durch die Stallpflicht soll eine Infektion der Bestände mit dem Geflügelinfluenzavirus vom Typ H5N3 verhindert werden.

Das H5N3 – Virus war in den vergangenen Tagen in mehreren Fällen im Landkreis Cloppenburg in Putenbeständen festgestellt worden. „Auch bei der dort aufgetretenen, wenig ansteckenden Variante der Vogelgrippe besteht die Gefahr einer Weiterentwicklung – zu einer für die Vögel hochansteckenden Krankheit“, erläutert Amtstierärztin Dr. Raphaele Brüske vom Kreis Coesfeld. Solange der derzeitige Weg der Infektion in Cloppenburg nicht geklärt ist, müsse alles getan werden, um mögliche weitere Ausbrüche zu verhindern, so Dr. Brüske. Ein Kontakt von Wildvögeln zu Geflügel soll deshalb soweit wie möglich ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für privat gehalten Tiere und für Tiere in Kleinstbeständen, um eine Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden. Bis auf weiteres sind deshalb auch alle Geflügelmärkte, Geflügelbörsen und Geflügelausstellungen im Kreis Coesfeld verboten.

Die stichprobenhaften Untersuchungen von Wildgeflügel, die im Kreis Coesfeld im Herbst 2008 vorgenommen wurden, erbrachten keinen Erregernachweis. Im Kreis Coesfeld sind über 1.400 Geflügelhalter erfasst. Davon halten ca. 140 Betriebe jeweils mehr als 100 Hühner, Enten oder Gänse. Die Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt des Kreises Coesfeld veröffentlicht und kann auch auf der Homepage des Kreises Coesfeld eingesehen werden.

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