PAP: Schweiz will Fütterungsverbot im Einklang mit der EU lockern
Bern (aho) – Auch die Schweiz will das strikte Verbot der Fütterung von Schlachtnebenprodukten an Nutztiere lockern. Der Schweizer Bundesrat beabsichtigt sich deshalb an eine in der EU für Mitte des Jahres geplante Zulassung von sogenannten „PAP“ (Processed animal protein / „behandelte tierische Eiweiße“) für die Fütterung von Schweinen und Geflügel anpassen. Ein bilaterales Agrarabkommen von 1999 verpflichtet die Schweiz, sich in dieser Frage mit der EU abzustimmen.
Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht – wie es fälschlich in der Laienpresse berichtet wurde – um die Wiederzulassung der klassischen Tiermehle. Hier handelte es sich um ein Gemisch von tauglichen und untauglich Schlachtabfällen, untauglichen Schlachtkörpern, angebrüteten Eiern, verendeten Nutz- und Haustieren bis hin zu euthanasierten Hunden, Katzen und Pferden. Die untauglichen Materialien werden heute in den Kategorien 1 und 2 erfasst und unschädlich beseitigt.
Das PAP wird über die Verordnung (EU) No 142/2011 als ein tierisches Protein definiert, welches als Katergorie-3-Material bei der Schlachtung gesunder Tiere anfällt.
Die EU beabsichtigt die Verfütterung von Schweine-PAP an Geflügel und umgekehrt erlauben. Hierfür muss gewährleiste sein, dass die Kategorie-3-Materialien artenrein an den Schlachthöfen erfasst werden. Schlachtnebenprodukte von Wiederkäuern bleiben dagegen auch weiterhin verboten, selbst wenn die Tiere als gesund beurteilt wurden und die sogenannten BSE-Risikomaterialien als Kategorie-1-Material unschädlich entsorgt wurden. Moderne „Mono-Schlachthöfe“, die nur Schweine oder nur Geflügel schlachten, könnten eine „Artenreinheit“ gewährleisten.
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