Eier-Betrug: Staatsanwaltschaft will Gewinn aus den unzulässigen Eierverkäufen abschöpfen
Oldenburg (aho) – Im Skandal um überbelegte Hühnerställe und Freilandhaltungen hat die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Oldenburg 26 Strafbefehle beantragt. Sieben davon sind inzwischen von Amtsgerichten in Niedersachsen erlassen worden, teilte die Staatsanwaltschaft jetzt mit. Acht weitere Verfahren wurden gegen Geldauflagen vorläufig eingestellt.
Den Eiererzeugern wird vorgeworfen, in ihren Hühnerställen mehr Hühner eingestallt zu haben als nach den jeweiligen Haltungsvorschriften erlaubt war. Die Kennzeichnung der Eier als Bio-, Freiland-, Boden- oder Käfighaltung ist nur zulässig, wenn eine bestimmte Anzahl von Tieren pro Stallfläche nicht überschritten wird. Die Beschuldigten sollen die Eier aber trotz Überbelegung mit der jeweiligen Kennzeichnung verkauft haben. Sie müssen sich nun wegen gewerbsmäßigen Betruges, Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und, soweit sie Bio-Eier verkauften, wegen Verstößen gegen das Ökologische Landbaugesetz verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat nach eigenen Angaben jeweils Bewährungsstrafen zwischen sieben Monaten und einem Jahr beantragt. Als Bewährungsauflagen sollen die Eiererzeuger nach dem Willen der Staatsanwaltschaft hohe Geldauflagen zahlen, die ihrem Nettogewinn aus den unzulässigen Eierverkäufen entsprechen.
Acht weitere Verfahren wurden zwischenzeitlich gegen Zahlung von Geldauflagen vorläufig eingestellt. Die Ermittlungen in weiteren derzeit ca. 125 Verfahren wegen Überbelegung dauern noch an. Betroffen sind alle Haltungsformen (Bio, Freiland, Boden, Käfig). Der Grad der Überbelegung differierte nach dem Ergebnis der Ermittlungen von 1% bis zu 50%.
Aufgrund der Vielzahl der Verfahren und des Umfangs der auszuwertenden Unterlagen wird der Abschluss des Gesamtkomplexes noch einige Zeit in Anspruch nehmen, so die Staatsanwaltschaft.
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Antonietta
– Männliche Küken werden direkt nach der Geburt getötet
– Den Legehennen wird unter Schmerzen der Schnabel gekürzt
– In der Natur legen Hühner einmal im Jahr Eier
– Heutige „Lege-„hennen sind soweit qualgezüchtet, dass sie fast jeden Tag ein Ei legen müssen
– Durch den Dauerstress kommt es zum Federrupfen, bis hin zum Töten der Artgenossen
– Nach ca. 15 bis 18 Monaten werden die Legehennen geschlachtet, da die Legeleistung nachlässt
Mai 13th, 2013
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