NRW will kurzfristig das Töten männlicher Eintagsküken untersagen
Düsseldorf (aho) – Brütereien in Nordrhein-Westfalen dürfen männliche Eintagsküken von Legehennenrassen bald nicht mehr töten. Mit einem kurzfristig zu erwartenden Erlass geht die Landesregierung nach Angaben von Donnerstag gegen die europaweit übliche Praxis vor und beruft sich dabei auf eine rechtliche Bewertung der Staatsanwaltschaft Münster.
In der Legehennenzucht werden männliche Eintagsküken am Tag ihres Schlüpfens innerhalb von 72 Stunden getötet. Erst kürzlich hatte die Staatsanwaltschaft Münster dieses Vorgehen in einem Ermittlungsverfahren geprüft und als tierschutzwidrig eingestuft. „Diese Praxis ist absolut grausam, hier werden Lebewesen zum Abfallprodukt der Landwirtschaft. Tiere dürfen nicht zum Objekt in einem überhitzten und industrialisierten System werden“, betonte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel in einer Presseinformation.
Im Kreis Coesfeld wurde gegen eine Kleinbrüterei für Legehennen Anzeige erstattet. Auch wenn die Staatsanwaltschaft Münster das Ermittlungsverfahren wegen Verbotsirrtums eingestellt hat, so hat sie doch die Tötung der männlichen Küken als tierschutzwidrig eingeschätzt. Nach ihrer Auffassung regele die EU nur, auf welche Art und Weise Küken getötet werden können. Sie regele jedoch nicht, ob die generelle Tötung männlicher Küken von Legehennenrassen einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes darstelle. Dies sei nicht der Fall und das Töten deshalb strafbar.
Auf Grundlage der von der Staatsanwaltschaft Münster vertretenen Rechtsauffassung wird das NRW-Verbraucherschutzministerium kurzfristig einen Erlass herausgegeben. Darin wird das Ministerium die zuständigen Kreisordnungsbehörden anweisen, den entsprechenden Brütereien in NRW das Töten der männlichen Eintagsküken als tierschutzwidrig zu untersagen. „Wir freuen uns über die Einschätzung der Staatsanwaltschaft Münster. Das ist ein deutliches Zeichen für den Tierschutz. Diese leider weitverbreitete Praxis muss so schnell wie möglich gestoppt werden“, betonte der NRW-Verbraucherschutzminister. Nach Angaben des Ministeriums gibt es bis zu 15 kleinere Brütereien in NRW.
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Heike
Na prima! Aber solange das anderswo noch erlaubt ist, wird man dieses Verbot umgehen, indem man die Tiere einfach auf einen Laster schmeist und sie zum Abmurksen woanders hin bringt. Hatten wir ja alles schon…
Sep 26th, 2013
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