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Verbot des „Kükenschredderns“: Jetzt unternimmt Minister Meyer einen Versuch

kueken_01Osnabrück/Hannover (aho) – Jetzt unternimmt auch der niedersächsische Agrarminister Meyer (Grüne) einen Anlauf, um das sogenannte „Kükenschreddern“* zu verbieten. „Wir wollen das Töten in Niedersachsen spätestens Ende nächsten Jahres beenden“, sagte Meyer (Grüne) der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die Justizbehörden in seinem Bundesland seien grundsätzlich darüber informiert, dass eine bisher geltende Ausnahmegenehmigung zeitnah beendet werde.

Bisherige Versuche, das Töten männlicher Eintagsküken zu beenden, waren nicht von Erfolg gekrönt. Das Verwaltungsgericht (VG) Minden hatte bereits dem Land Nordrhein-Westfalen (Minister Remmel) mit Urteilen vom 30. Januar 2015 untersagt, per Erlass das Töten männlicher Eintagsküken zu verbieten. Das VG Minden hatte entschieden, dass die Untersagung der in der Geflügelzucht vorzufindenden Praxis, wonach männliche Eintagsküken aus Legelinien getötet werden, einer spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf, die es bisher im geltenden Tierschutzgesetz nicht gibt. Das Gericht gab damit Klagen von elf Brütereien aus NRW statt.

Auch der Versuch von Peta scheint zu einer Schlappe zu werden. Die Klage der Staatsanwaltschaft Münster gegen eine Brüterei in Senden wird vom Landgericht Münster vermutlich abgelehnt: Eine massenhafte Tötung sei aus juristischer Sicht kein Gesetzesverstoß, lautet die derzeitige Einschätzung der zuständigen Kammer. Es ist deshalb beabsichtigt, das Hauptverfahren aus Rechtsgründen nicht zu eröffnen. Das Landgericht erkennt trotz eines gesellschaftlichen Wertewandels keine Straftat. Denn entsprechende deutsche und europäische Verordnungen ließen zu, was seit Jahrzehnten Praxis auf den Höfen ist. Allein ein Bewusstseinswandel reiche nicht, um daraus eine Straftat werden zu lassen.

* Anm. d. Red.: In Deutschland werden die männlichen Küken nicht mechanisch geschreddert. Sie werden mittels CO2 getötet.

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