An die Rauschbrandimpfung bei Weiderindern denken!
[Erreger in der Kultur]
Bad Reichenhall (aho) – Das Landratsamt Berchtesgadener Land – Sachgebiet Veterinärwesen – weist auf die Notwendigkeit der Impfung von Weiderindern gegen Rauschbrand beim Auftrieb auf sogenannte Rauschbrandalmen hin. Erreger des Rauschbrandes ist Clostridium (C.) chauvoei, ein streng anaerob wachsendes, langes, bewegliches, grampositives, stäbchenförmiges Bakterium. Der seuchenhafte Verlauf des Rauschbrandes beim Rind macht die vorrangige Bekämpfung gegenüber den anderen Clostridieninfektionen erforderlich. Infektionen mit diesem Erreger sind anzeigepflichtig. Der Rauschbrand tritt regional begrenzt auf. In der Bundesrepublik sind dies vor allem die Weser-Ems-Niederungen und die Voralpenregion. Die natürliche Infektionsquelle für die Ansteckung der Rinder bilden Futter oder Wasser, die mit Sporen des Rauschbranderregers kontaminiert sind. Der Erreger kann im Boden jahrzehntelang überleben. Meist erfolgt die Infektion auf der Weide, wodurch die jahreszeitliche Häufung der Krankheitsfälle in den Sommermonaten bedingt ist. Hauptsächlich erkranken Rinder im Alter von 6 Monaten bis zu 3 Jahren. Die Tiere verenden innerhalb kurzer Zeit.
Rinder, die auf diese gefährdeten Flächen aufgetrieben werden, müssen deshalb gegen Rauschbrand schutzgeimpft werden.
Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert in diesem Zusammenhang, dass im Kreis Berchtesgadener Land die meisten Almen östlich des Königssees gefährdet sind, im Kreis Traunstein vor allem das Winklmoos-Gebiet. Zudem ist für die Beschickung österreichischer Almen generell die Rauschbrandimpfung vorgeschrieben. Bei Rindern, die in diesem Jahr erstmals gegen Rauschbrand geimpft werden, muß frühzeitig die erste Schutzimpfung erfolgen, damit rechtzeitig vor dem Auftreiben die frühestens nach 4 Wochen folgende 2. Schutzimpfung durchgeführt werden kann.
In den Vorjahren bereits gegen Rauschbrand geimpfte Rinder müssen nur einmal geimpft werden (jährliche Wiederholungsimpfung). Landwirte, die in diesem Jahr zum ersten Mal auf eine deutsche Rauschbrandalm oder auf eine österreichische Alm auftreiben wollen, werden gebeten, dies umgehend dem Landratsamt Berchtesgadener Land – Sachgebiet Veterinärwesen – unter der
Telefonnummer 08651/773-304 zu melden.
Reply to “An die Rauschbrandimpfung bei Weiderindern denken!”