Tierwohl: Bestehende Rechtsvorschriften durchsetzen; Veterinärämter stärken
Ein Zwischenruf des Agraringenieurs Klaus Henry aus Brest
(kh) – Mit unschöner Regelmäßigkeit lenken Videos aus deutschen Schmuddelställen das öffentliche Interesse auf die Themen Tierschutz und Tierwohl. Gleichzeitig hat auch die Politik das Thema zur eigenen Profilierung entdeckt. So erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in einem Interview mit dem in Berlin erscheinenden „Tagesspiegel“, dass das Thema Tierwohl für ihn eine hohe Priorität besitze. Der Minister erklärte, dass er die gesellschaftliche Akzeptanz für die Tierhaltung steigern wolle. Er wolle mit neuen Ideen und der Bereitschaft, einander zuzuhören, aufeinander zugehen. Nur so könne man die ökonomischen und tierschützerischen Belange in Einklang bringen. Auf Grundlage einer „freiwilligen Verbindlichkeit“ will unser Landwirtschaftsminister Landwirte und Nutztierhalter für seine Pläne gewinnen. Und so initiierte der Minister den „Kompetenzkreis Tierwohl“.
Was in der aufgeregten Diskussion übersehen wird, ist die Tatsache, dass die gezeigten Bilder von kranken und verletzten Tieren – sollten sie einer fachlichen Beurteilung Stand halten – schon jetzt eindeutige Rechtsverstöße dokumentieren. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) legt in § 4 – „Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege“ fest:
(1) Wer Nutztiere hält, hat […] sicherzustellen, dass […]
2. das Befinden der Tiere mindestens einmal täglich durch direkte Inaugenscheinnahme von einer für die Fütterung und Pflege verantwortlichen Person überprüft wird und dabei vorgefundene tote Tiere entfernt werden;
3. soweit erforderlich, unverzüglich Maßnahmen für die Behandlung, Absonderung in geeignete Haltungseinrichtungen mit trockener und weicher Einstreu oder Unterlage oder die Tötung kranker oder verletzter Tiere ergriffen werden sowie ein Tierarzt hinzugezogen wird; … […]
Ähnlich steht es um die teils skelettierten Geflügelkadaver, die Tierrechtler genüsslich aus der Einstreu klauben und medienwirksam in die Kamera halten. Kadaver müssen umgehend entsprechend der bestehende EU-Vorschriften (VO 1069/2009) und dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) entsorgt werden.
Wer bessere Haltungsbedingungen wünscht, kann diese durch neue Vorgaben anordnen, die ausnahmslos für alle Landwirte gelten.
Überwachen sollen das die Veterinärämter, die aber in den letzten Jahren aufgrund politischer Entscheidungen mit immer mehr Aufnahmen überfrachtet und personell nicht verstärkt wurden.
Es macht viel mehr Sinn, die bestehenden fachlich kompetenten Strukturen der Veterinärämter zu stärken, als neue privatwirtschaftliche Parallelstrukturen zu schaffen. Das größte Tierwohlproblem dürften kranke und verletze Tiere sein. Lungen-, Gelenk- und Euterentzündungen, Durchfälle, Abszesse und ein massiver Parasitenbefall sind schmerzhaft und quälend. Dabei reicht es nicht, wie jetzt üblich die pathologischen Veränderungen an Lungen, Lebern und Darm am Schlachthof zu erfassen und den Landwirten mit der Schlachtabrechnung mitzuteilen. Vielmehr müssen auch solche Veränderungen erfasst werden, die Hinweise auf miserable Haltungsbedingungen und andauerndes Leiden hinweisen können. Dies sind chronisch deformierte Extremitäten, Abszesse und vernarbte Hautverletzungen, wie sie vermehrt in der Ebermast beobachtet werden.
Problembetriebe identifizieren
Ausgestattet mit Daten und Fotos vom Schlachthof, können die Tierärztinnen und Tierärzte der Veterinärämter Problembetriebe gezielt identifizieren und die Tierhalter mit ihrer amtlichen Autorität zum Abstellen der bestehenden Mängel veranlassen. Der Hoftierarzt wäre einzubinden, der den amtlichen Kollegen zuzuarbeiten hätte. Verbessert sich die Tiergesundheit, so löst sich auch ein weiteres Problem: Gesunde Tiere brauchen kaum Antibiotika!
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