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TVT fordert mehr Tierschutz durch Aufklärung der Verbraucher statt Lobbyarbeit beim Thema betäubungslose Ferkelkastration

Bramsche (TVT) – Ab 2019 ist die betäubungslose Ferkelkastration zur Verhinderung des Ebergeruchs gesetzlich verboten. Diskutiert werden verschiedene Alternativen und dabei kristallisieren sich zwei Methoden heraus, die von verschiedenen Gruppen präferiert werden.

Vermarkter und Bauernverbände setzen auf den sogenannten 4. Weg, die Kastration unter Lokalanästhesie durch die Halter. Von der TVT und anderen Tierschutzorganisationen wird diese Alternative vehement abgelehnt. Sie setzen auf die „tierfreundlichste“ Alternative, die Impfung gegen den Geruch. Dagegen sprechen sich Vermarkter und Bauernverbände aus. Teilweise werden Tierärzte, die Schweinebestände betreuen, sogar unter Druck gesetzt, diese Alternative ebenso abzulehnen. Als Hauptargument wird angeführt, dass die Verbraucher möglicherweise die Impfung nicht akzeptieren.

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V., mit mehr als 1.300 tierärztlichen Mitgliedern deutschlandweit vertreten, kann diese Haltung nicht nachvollziehen. „Warum sollte der Verbraucher tierfreundlicher produziertes Schweinefleisch ablehnen?“ so Thomas Blaha, Vorsitzender der TVT. „Hier wäre Aufklärung gefragt und wir sehen die Vermarkter, also die Lebensmittelhändler, in der Pflicht. Der 4. Weg mag die einfachste Lösung sein, mit einer Entscheidung für die Lokalanästhesie wäre aber für die „armen Schweine“ nichts gewonnen, denn sie werden immer noch kastriert und die Schmerzausschaltung ist nicht gewährleistet. Damit wäre die Chance für den Tierschutz, den das gesetzliche Verbot der betäubungslosen Kastration eröffnet hat, vertan.“

Mit der Impfung wird bei den männlichen Ferkeln die Hodenfunktion unterdrückt und damit die Entstehung des Ebergeruchs. Zusätzlich reduziert sich auch das typische Eberverhalten, nämlich der Drang zu Rangkämpfen, der bei nicht geimpften Ebern vielfach zu Verletzungen führt. Zwei Injektionen mehr sind im Lichte der ohnehin zahlreichen Impfungen, die den Tieren im Interesse der Gesunderhaltung zugemutet werden, nur eine geringe zusätzliche Belastung, so die TVT. Auf der Grundlage einer großen Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen bescheinigt die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA dem Fleisch von geimpften Tieren eine völlige gesundheitliche Unbedenklichkeit und in mehreren Ländern (z.B. Australien und Belgien) wird die Impfung seit fast zehn Jahren durchgeführt.

Die Verabreichung einer Lokalanästhesie (also die Verabreichung mehrerer Spritzen) in Hoden und Samenstränge ist für die Tiere hingegen hochgradig schmerzhaft, sie sind durch die Fixation und Injektion gestresst und eine ausreichende Schmerzausschaltung während der Prozedur kann nicht garantiert werden, abgesehen davon, dass auch hinterher die Schmerzausschaltung in der Heilungsphase sichergestellt werden muss.

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