Schweiz: Ferkelerzeuger kastriert ohne Isoflurannarkose
[Foto: Isofluran-Narkosegerät auf einem Schweizer Betrieb]
(aho) – Ein Schweizer Ferkelerzeuger aus dem Kanton Thurgau ist vor dem schweizerischen Bundesgericht mit seiner Beschwerde gegen eine Verfügung des Kanton Thurgau gescheitert, in der ihm vorgeworfen wurde, von Dezember 2014 bis Januar 2016 von 2.600 Ferkeln rund 2.000 Ferkel ohne ausreichende Narkose kastriert zu haben. Das ist dem Urteil 2C_307/2018 vom 29.01.2019 des Bundesgerichts zu entnehmen. ist Die betäubungslose Ferkelkastration in der Schweiz seit 2010 verboten. Sie soll mit dem Narkosegas Isofluran und einer Apparatur durchgeführt werden.
Das Veterinäramt hatte zudem verwaltungs- und strafrechtliche Sanktionen verfügt und angeordnet, dass die Kastrationen in Zukunft nur durch den Landwirt selbst oder eine berechtigte Person durchzuführen seien. Der Ferkelerzeuger erhob dagegen Klage beim Verwaltungs- und Bundesgericht. Die Richter wiesen jedoch alle Widersprüche des Landwirtes ab.
Der Landwirt war bei einer unangekündigten Kontrolle durch das Veterinäramt aufgefallen. Dabei stellten die Ämtsveterinäre fest, dass der Zähler am der Narkoseapparatur weniger als ein Viertel der tatsächlich durchgeführten Kastrationen anzeigte. Das Gerät sei zudem so verschmutzt gewesen, dass das Display erst gereinigt werden musste, um die Daten abzulesen. In dem Behälter, in dem die Ferkel vor und nach der Kastration befinden, waren Kartonteile und ein vertrockneter Mäusekadaver gefunden worden.
Lesen Sie auch:
- Isofluran-Narkosegas: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Tierarzt
- BVL lässt Isofluran zur Ferkelkastration zu
- SVLFG: Isofloran-Narkose bei Ferkeln genügt nicht den Anforderungen an einen sicheren Anwenderschutz
- Ferkelkastration: Jede vierte Isoflurannarkose unter Praxisbedingungen unzureichend
- Isofluran-Narkose kritisch hinterfragt
Reply to “Schweiz: Ferkelerzeuger kastriert ohne Isoflurannarkose”