Datenlage undurchsichtig: NRW-Putenstudie mit Vorsicht zu genießen!
Recklinghausen/Düsseldorf (aho) – Erneut sorgt eine Studie zum Antibiotikaeinsatz bei Tieren in der Landwirtschaft aus dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen für Aufsehen. Im Fachbericht 58 „Evaluierung des Einsatzes von Antibiotika in der Putenmast“ traf es jetzt die Putenhaltung.
Wie immer steckt der Teufel im Detail. Auf Seite 14 des Fachberichts wird eine Behandlung als „Eine tierärztliche Verschreibung eines antibiotikahaltigen Arzneimittels (mit einem oder mehreren enthaltenen antibiotischen Wirkstoffen)“ definiert. Weiter ist zu lesen „Ein Durchgang gilt als behandelt, sobald ein Teilbestand behandelt wurde“. In der dazugehörigen Fußnote 13 ist zu lesen: „Aufgrund von Umstallungen während der Aufzucht/Mast, der Behandlung von Teilbeständen und der fehlenden Einzeltierkennzeichnung kann von einem als behandelt eingestuften Durchgang nicht auf die Anzahl der behandelten Tiere geschlossen werden“.
Offensichtlich genügt schon die tierschutzrechtliche gebotene und vom Gesetzgeber in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) (1) geforderte veterinärmedizinische Versorgung von vergleichsweise wenigen Puten in einer Krankenbucht, um den Gesamtbestand als „behandelt“ einzustufen. Ähnliches gilt dann auch für Mastdurchgänge, die in mehreren Hallen parallel aufgestallt wurden und nur eine Halle behandelt wurde.
Aufgrund der mangelhaften Datenlage sind deshalb Aussagen des Agrarministeriums in Düsseldorf wie „Antibiotikaeinsatz bei 92,8 Prozent der Durchgänge“ zwar sprachlich geschickt aber für den Laien und die Laienpresse irreführend.
Tatsächlich funktionierten die deutschen „Qualitätsmedien“ wie gewünscht:
„Neun von zehn Puten mit Antibiotika behandelt“, neues deutschland, 26.11.2014
„Kaum eine Pute ohne Antibiotika“, WDR Nachrichten, 25.11.2014
„Studie: Neun von zehn Puten mit Antibiotika behandelt“, RTL Online, 25.11.2014
„Düsseldorf: Massenhafter Antibiotika-Einsatz bei Puten“, RP ONLINE, 25.11.2014
„Massiver Einsatz von Antibiotika in der Putenmast“, Neue Osnabrücker Zeitung, 25.11.2014
„9 von 10 Puten in nordrhein-westfälischen Massentierhaltungen sind mit Antibiotika vollgepumpt, darunter oftmals nicht erlaubte Reserveantibiotika“, NRW-Lokalradios, 25.11.2014
„Eine neue Studie des Verbraucherministeriums Nordrhein-Westfallen (NRW) zeigt, dass neun von zehn Puten im Laufe ihres Lebens mit solchen Medikamenten behandelt werden – zum Teil sogar mehrmals und mit mehreren Wirkstoffen gleichzeitig“, Süddeutsche.de, 25.11.2014
„In der Geflügelmast werden noch immer massenhaft Antibiotika eingesetzt: In Nordrhein-Westfalen werden neun von zehn Puten in der Massentierhaltung mit den hochwirksamen Arzneien behandelt“, Die Welt, 25.11.2014.
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(1) TierSchNutztV § 4 – „Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege“
[1] Wer Nutztiere hält, hat vorbehaltlich der Vorschriften der Abschnitte 2 bis 6 sicherzustellen, dass
2. das Befinden der Tiere mindestens einmal täglich durch direkte Inaugenscheinnahme von einer für die Fütterung und Pflege verantwortlichen Person überprüft wird und dabei vorgefundene tote Tiere entfernt werden;
3. soweit erforderlich, unverzüglich Maßnahmen für die Behandlung, Absonderung in geeignete Haltungseinrichtungen mit trockener und weicher Einstreu oder Unterlage oder die Tötung kranker oder verletzter Tiere ergriffen werden sowie ein Tierarzt hinzugezogen wird; …
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