Sag niemals „nie“: Fleisch mit Ebergeruch gelangt zum Verbraucher!
Bonn (aho) – Bei der Schlachtung von unkastrierten Ebern sollen durch den Einsatz unternehmenseigener Schnüffler geruchsauffällige Eberschlachtkörper entdeckt und so die Verbraucher vor Schweinefleisch mit Geschlechtsgeruch geschützt werden. Wie die in Bonn erscheinende „LZ Rheinland“ kürzlich berichtete, ist dieses System nicht zuverlässig. So wurde in Sonsbeck (Niederrhein) geruchsauffälliges Eberfleisch verkauft. Glücklicherweise war der Geschlechtsgeruch einer sensiblen Bäuerin frühzeitig aufgefallen, so dass – ohne große Öffentlichkeit – das Fleisch aus dem Verkauf herausgenommen wurde. Nachforschungen des Ehemanns und der Kreisbauernschaft Wesel führten zu einem Gespräch auf höchster Ebene bei der Westfleisch, so die LZ Rheinland (1).
Sowohl in Deutschland als auch in anderen europäischen Ländern besteht die Befürchtung, dass durch Eberfleisch mit Geschlechtsgeruch der Schweinefleischkonsum schleichend zurückgeht.
(1) Macht Ebermast Sinn?
LZ 34, 2012, vom 23.08.2012, S. 13
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