Hohe Dunkelziffer: Tierseuchenkassen NRW und Niedersachsen gewähren Beihilfe für Impfstoff gegen Q-Fieber
Münster/Hannover (aho) – Vielen Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter ist nicht bewusst, dass ihre Tiere mit dem Bakterium Coxiella burnetii, dem Erreger des Q-Fiebers, infiziert sind. Bei Kühen verursacht Q-Fieber hauptsächlich Unfruchtbarkeit und eine Gebärmutterentzündung (Metritis). Aborte sind eher selten. Färsen bringen oft tote oder schwache Kälber zur Welt. Bei Schafen und Ziegen stehen Aborte im Vordergrund. Und so werden diese unerklärlichen Krankheitsbilder einfach hingenommen.
Ebenso wird häufig vergessen, dass sich auch Menschen infizieren können und es immer wieder zu schweren Erkrankungen beim Menschen führt. Das Reservoir für Coxiellen ist in erster Linie bei Wiederkäuern zu suchen. Während der Geburt werden große Erregermengen von den Muttertieren ausgeschieden. Der Erreger wird des Weiteren auch über Milch, Kot und Urin ausgeschieden. Die Übertragung der Coxiellen erfolgt über die Luft oder infiziertem Staub. Ein weiteres Reservoir sind infizierte Zecken (Naturherde). Landwirte, Schäfer, Schafscherer sowie Tierärzte gehören zu dem besonders gefährdeten Personenkreis. Infektionen können aber auch entlang der Triebwege von Schafen auftreten. Beim Menschen verursacht die Infektion grippeähnliche Symptome, Hepatitis und Endocarditis (Herzklappenentzündungen). Bei Erkrankungen in der Schwangerschaft kann es zum Abort oder zur Frühgeburt kommen.
So handhabt es NRW
Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse von Nordrhein-Westfalen hat deshalb in seiner Sitzung am 23.07.13 den Beschluss gefasst, Tierhaltern eine Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffes gegen Q-Fieber zu gewähren, wenn ein positiver PCR-Nachweis und Krankheitserscheinungen im Bestand vorliegen.
Die Untersuchungen zum Nachweis des Q-Fiebers hat der Tierarzt in einem der staatlichen Untersuchungseinrichtungen in NRW durchführen zu lassen. Die Kosten für diese Untersuchungen werden von der NRW-Tierseuchenkasse im Rahmen des Früherkennungssystems übernommen.
In Betrieben mit Q-Fieber-Krankheitserscheinungen sollte neben der antibiotischen Behandlung grundsätzlich auch die Schutzimpfung der vor allem weiblichen Jungtiere vor der Trächtigkeit durchgeführt werden. Der Impfstoff gegen Q-Fieber schützt nach einer Grundimmunisierung. Um eine Herde dauerhaft und wirksam zu schützen, sollte die Impfung über einen Zeitraum von drei Jahren durchgeführt werden.
Um die Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffes Coxevac (Fa. Ceva) zu erhalten, muss sich der Tierhalter schriftlich verpflichten, die Impfung mindestens drei Jahre durchzuführen. Danach können er und sein Tierarzt die Beihilfe bei der Tierseuchenkasse NRW beantragen. Diese bestellt den für den Betrieb erforderlichen Impfstoff. Dieser wird dann direkt an den Tierarzt ausgeliefert.
Die Kosten der Impfgebühr und die sonstigen Kosten der tierärztlichen Leistungen hat der Tierarzt mit dem Tierhalter abzurechnen, die Kosten des Impfstoffes übernimmt die Tierseuchenkasse NRW.
In Niedersachsen nur als Einzelfallentscheidung
Tierhalter in Niedersachsen können bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse einen Antrag auf Hartebeihilfe stellen. Nach Prüfung jedes Einzelfalles kann der Vorstand eine lmpfstoffkostenbeihilfe für die Grundimmunisierung des Bestandes gewähren, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Erregernachweis (Coxiella burnetti) durch eine amtliche Untersuchung und
- Nachweis der Durchführung einer korrekten Grundimmunisierung für den gesamten Bestand
Gewährt werden die tatsächlich nachgewiesenen Impfstoffkosten; jedoch nicht mehr als 8,00 € pro Impfdosis beim Rind, 4,00 € pro Impfdosis bei der Ziege und 2,00 € pro Impfdosis beim Schaf. Die Beihilfe wird an den Antragsteller (Tierhalter) ausgezahlt. Es sind die Netto-Rechnungsbeträge relevant.
Eine Härtebeihitfe für Tierverluste ist nicht vorgesehen.
Informieren Sie sich hier weiter!
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