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Ein Musterbeispiel eindimensionalen Denkens

LeopoldGoetze(LG) – Gedanken zum Positionspapier „Antibiotika-Reduktionsstrategie weiterentwickeln“ der Arbeitsgruppe Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion vom 29. Juni 2015, welches dem Verfasser vorliegt.

von Dr. Leopold Goetze, Apen

Das wirkliche Perfide am von der Arbeitsgruppe Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion verfassten Positionspapier „Antibiotika-Reduktionsstrategie weiterentwickeln“ ist die Tatsache, dass sich hinter den dort vorgestellten Thesen mit MdB Dr. med. vet. Wilhelm Priesmeier und MdB Dr. med. vet. Karin Thissen federführend zwei der wenigen in den Bundestag gewählten Tierärzte verbergen, also Fachleute, denen die komplexen Zusammenhänge der bakteriellen Resistenz klar sein sollten und die sich gleichermaßen der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Tiere, der Gesundheit des Menschen sowie dem eignen Berufsstand verpflichtet fühlen sollten.

Statt dessen werden in diesem politischen Pamphlet Formulierungen verwendet, die man ansonsten von politischen Gruppierungen anderer Couleur oder einschlägig bekannten, schlecht recherchierten Dokumentationen aus Fernsehen und Presse kennt. Hier wie dort wird dem in der Politik verbreiteten Prinzip gehuldigt, möglichst plakativ verschiedene Gefahrenszenarios zu vermengen, um weitergehende Forderungen durchzusetzen ohne dabei wirkliche, das heißt nachhaltige Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen oder gar eine Abschätzung des Risikos für den Verbraucher vorzunehmen.

Beispiele solcher eindimensionalen Bilder aus dem vorgelegten Text sind:

  • der angeblich direkter Zusammenhang zwischen bakterieller Resistenz beim Menschen, Zitat: „Gleichwohl ist laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) davon auszugehen, dass der Einsatz von Antibiotika in der Tierproduktion insbesondere zur Ausbreitung von resistenten Keimen beiträgt“,
  • der Einsatz von Antibiotika in der Landwirtschaft und der Größe der Tierbestände. Zitat „Je größer die Tierzahl, desto größer ist die Infektionsgefahr. Diese epidemiologischen Auswirkungen gelten sowohl für den Bestand auf einem landwirtschaftlichen Betrieb als auch für die gesamte Viehdichte innerhalb einer Region“,
  • der angebliche prophylaktische Einsatz von Antibiotika (1). Zitat: „Mit Sorge beobachten wir, dass in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung durch Managementfehler und überzogenes Sicherheitsdenken Antibiotika nicht nur zur Behandlung von bakteriellen Erkrankungen, sondern viel zu oft gewissermaßen „prophylaktisch“ eingesetzt werden“,
  • der Drang der Pharma-Industrie zur Profitsteigerung. Zitat: „Tierärzte sind im Sinne der „One-Health“-Initiative dem Wohl von Mensch und Tier verpflichtet und nicht der Profitsteigerung der Pharma-Industrie“,
  • und die Fleischpreise im Einzelhandel. Zitat: „Wir leben im Zeitalter des Nahrungsüberflusses. Menschen aus allen Einkommensschichten sind in der Lage sich ausgewogen mit Nahrungsmitteln zu versorgen. In Deutschland gibt es im Frischfleisch-Bereich immer noch kein mittelpreisiges Marktsegment“.

Auch mit der Wiederholung solcher Vorwürfe erhöht sich deren Wahrheitsgehalt nicht. Man kann der SPD-Fraktion nur nahelegen, das umfangreiche Wissen und die Kompetenz erstrangiger Bundesinstitutionen wie BVL, BfR und FLI für die Vorbereitung ihrer programmatischen Äußerungen zu nutzen, damit nicht die Ergebnisse aus Jahren relevanter, vom Steuerzahler finanzierter Forschung und wissenschaftlicher Diskussionen vergeudet erscheinen. Vor allem darf auf keinen Fall die Chance verpasst werden, jetzt und hier den Weg freizumachen für Innovationen auf dem Gebiet der Antibiotika für Tiere. Diese Forderung fehlt in dem Katalog der SPD völlig.

Es würde zu weit führen, die Vielzahl von Fehlschlüssen und Irrtümern im Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion aufzulisten und klarzustellen. Beispielhaft sei an dieser Stelle aber die Forderung nach einer Reduktion des Antibiotika Einsatzes beim Nutztier um 50 % genannt; Zitat: „Erforderlich ist es eine eindeutige Zielvorgabe festzuschreiben, an denen sich Landwirte und Tierärzte orientieren müssen. Wir setzen uns dafür ein, dass der Antibiotika-Verbrauch in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung bis 2020 um mindestens 50 Prozent reduziert wird“. Offensichtlich ist selbst den Tierärzten Priesmeier und Thissen noch immer nicht die Bedeutung von Hund und Katze im Resistenz-Geschehen bewusst, die zwar als Folge ihres geringeren Gewichtes in absoluten Zahlen weniger antibiotischen Wirkstoff benötigen, die jedoch auf Grund des engen räumlichen Kontaktes im Zusammenleben mit dem Menschen und dem damit verbundenen Austausch auch resistenter Bakterien ein nicht zu unterschätzendes Risiko darstellen. Darüber hinaus sollte der SPD nicht entgangen sein, warum in die letzte, vom Bundestag vor zwei Jahren beschlossene Änderung der Arzneimittelgesetzgebung keine prozentualen Reduktionsvorgaben eingegangen sind: aus Gründen des Tierschutzes, der Tiergesundheit und damit auch des Verbraucherschutzes. Die jetzt angewendeten Maßnahmen, wie sinnvoll sie auch immer sein mögen, gehen im Prinzip sogar sehr viel weiter, denn sie haben keine vorgefertigte Beschränkung auf lediglich 50 % der Menge des Vorjahres. Allerdings wurde mit der in diesem Gesetz vorgeschriebenen Verfahrensweise der Minimierung gewährleistet, dass keinem Tier eine für seine Gesundheit und sein Wohlbefinden, d. h. unter anderem für das Freisein von Angst und Schmerzen notwendige antibiotische Behandlung vorenthalten wird.
Eine solche Notwendigkeit findet man auch bei metaphylaktischen und „prophylaktischen“ Gaben, von denen der Tierarzt Priesmeier in einer Fußnote des Positionspapiers behauptet man könne sie nicht auseinander halten. Zitat: „Diese sogenannte Metaphylaxe bezeichnet die Behandlung von noch nicht klinisch erkrankten Tieren. Die Abgrenzung zur „überflüssigen“ Behandlung, weil die Tiere möglicherweise gar nicht erkranken würden, ist nicht möglich“. Hier muss der Tierarzt in der Praxis sehr viel differenzierter denken, wenn er nicht schweres Leiden und den überflüssigen Tod eines mit einem hochvirulenten Streptococcus suis infizierten Ferkels oder von mit toxinbildenden Kolibakterien oder Clostridien infizierten Tieren in Kauf nehmen will. Politische Grundsatzdiskussionen und Vorschriften helfen bei solchen Fragen weder dem Patienten noch tragen sie zur Lösung der Resistenzproblematik bei.

Nicht neu, aber in ihrer repressiven Logik dennoch überraschend sind die Drohszenarien, die für praktizierende und amtliche Tierärzte aufgebaut werden. So erwarten die SPD-Tierärzte MdB Priesmeier und MdB Karin Thissen vom nächsten Tierärztetag im Oktober einen berufsständischen Kodex, der den Einsatz der Antibiotika regelt – andernfalls halten Sie mit den möglichen Entzug des tierärztlichen Dispensierrechts für angebracht und nehmen damit unter anderem eine Einschränkung der optimalen Versorgung kranker Tiere im ländlichen Bereich in Kauf. Zitat: „Deshalb sollten berufsständische Ethikregeln weiterentwickelt werden. Gelingt dies der Tierärzteschaft nicht, ist sich vorzubehalten auch das tierärztliche Dispensierrecht zu reformieren“.

Den Amtstierärzten wird sogar unverhohlen eine Verschärfung des Disziplinarrechtes in Aussicht gestellt, wenn sie sich nicht mehr anstrengen – von Priesmeier und Thissen vornehm als „Vollzugsdefizit“ bezeichnet. Zitat: „Die Vollzugsdefizite werden sich bei Amts- und amtlichen Tierärzten nur reduzieren lassen, wenn außerdem arbeitsrechtliche Regelungen und disziplinarrechtliche Maßnahmen durchgesetzt werden“.

Wirklich widersinnig ist die mehrfache negative Anspielung auf die Tatsache, dass mit dem Handel von Antibiotika Geld verdient wird: offensichtlich ist der SPD völlig entgangen, dass einer der wichtigsten Gründe für das Fehlen neuer antibakterieller Wirkstoffe in der Humanmedizin im Fehlen eines wirtschaftlichen Anreizes für forschende Pharmafirmen begründet liegt.

Insgesamt stellt sich die Frage: Was will die SPD hier weiterentwickeln – abgesehen vielleicht von der eigenen Kompetenz? Im Moment liegen noch nicht einmal die Ergebnisse der bisher eingeleiteten staatlichen Maßnahmen (Antibiotika-Monitoring) zur Bewertung vor.

(1) Anmerkung des Verfassers:

Es wird gelegentlich behauptet, dass ein „prophylaktischer Einsatz von Antibiotika“ gesetzlich verboten sei. Ein Blick ins Gesetz erleichtert auch hier die Rechtsfindung:
Im Arzneimittelgesetz: „§ 43 Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte“ ist zu lesen
(4) Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 dürfen ferner im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke durch Tierärzte an Halter der von ihnen behandelten Tiere abgegeben und zu diesem Zweck vorrätig gehalten werden. Dies gilt auch für die Abgabe von Arzneimitteln zur Durchführung tierärztlich gebotener und tierärztlich kontrollierter krankheitsvorbeugender Maßnahmen bei Tieren, ….
Krankheitsvorbeugende Maßnahmen werden gewöhnlich umgangssprachlich als „Prophylaxe“, bzw. „prophylaktisch“ bezeichnet.

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7 Comments, Comment or Ping

  1. Sabine Leopold

    Ich hätte mir gern (aus eigener journalistischer Sorgfalt heraus) das Original-Positionspapier angesehen, finde dazu aber nichts. Ist das wirklich schon vom 27. Juni oder vielleicht erst von heute?

  2. Dr. Kirsten Tönnies

    Es gibt außer Antibiotika tatsächlich auch noch andere Medikamente, die im Sinne einer Prophylaxe gegeben werden können: schade, dass das dem Tierarzt hier nicht bewusst zu sein scheint…. Außerdem kann ich nichts in den zitierten Sätzen des Positionspapiers entdecken, was nicht schlüssig wäre.Gute Arbeit der beiden TierärztInne der SPD!

    Das wahre Problem sind und bleiben die Haltungsbedingungen …

    MfG

    Kirsten Tönnies

  3. Dr. Birgit Wellmann-Pichler

    Es stellt sich die Frage, wer hier wem mangelnde Fachkenntnis unterstellen kann. Dass Herr Götze die Public Affairs Abteilung eines großen veterinärmedizinisch tätigen Pharmakonzerns leitet qualifiziert ihn nicht unbedingt zu einer fachmännischen Aussage.

    Beste Grüße

    Birgit Wellmann-Pichler

  4. manfred.stein

    Werte Frau Birgit Wellmann-Pichler,

    leider sind Sie nicht aktuell informiert. Herr Dr. Goetze ist schon seit geraumer Zeit nicht mehr für das Unternehmen tätig.

    Hoffe gedient zu haben.

    Manfred Stein

  5. Dr. Birgit Wellmann-Pichler

    Sehr geehrter Herr Stein,

    danke für den Hinweis. Die veterinärmed. Fakultät München hat hierüber wohl noch keine Kenntnis? http://www.vetmed.uni-muenchen.de/personen/facbeiratsmitglieder/eopold_g__tze/index.html

    Inzwischen ist er Inhaber eines Consulting-Unternehmens. Dies ändert nichts an der zugrunde liegenden Infragestellung seiner Sachkenntnis. Ich frage mich grundsätzlich, warum solche Texte – die eher wenig zu einer fundierten Auseinandersetzung mit dem Thema beitragen – veröffentlicht werden. Warum fragt man nicht Personen um eine Stellungnahme, die sich mit bakteriellen Resistenzen auskennen, z.B. Wolfgang Witte vom Robert-Koch-Institut?

    Schöne Grüße
    BWP

  6. manfred.stein

    Guten Tag Frau BWP,

    tragen Sie doch mal etwas substantielles zur Diskussion bei. Bisher lancieren Sie hier nur persönliche Angriffe gegen Herrn Goetze und zweifeln seine Kompetenz an. Wie können Sie die fachliche Kompetenz von Herrn Goetze beurteilen? Da kommen nur nebulöse Formulierungen “ der zugrunde liegenden Infragestellung seiner Sachkenntnis“. Wie sieht es mit Ihrer Sachkenntnis aus?
    Gute Nacht!

    ms

  7. Jan Meyer

    Dieses Positionspapier soll doch nur überdecken, daß die SPD in Wirklichkeit keine eigene Landwirtschaftspolitik betreibt und den ländlichen Raum sofort in Koalitionen als Grünenspielwiese opfert.

Reply to “Ein Musterbeispiel eindimensionalen Denkens”

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