Zwei Jahre für Tierquälerei: Einschlägig vorbestrafter Landwirt zu Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt
Korbach (aho) – Weil er seinen Rindern die Hörner ohne Betäubung abgesägt hatte, muss ein Landwirt aus dem Raum Korbach für ein Jahr ins Gefängnis. Die Strafe wurde vom Amtsgericht Korbach nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Eine zur Bewährung ausgesetzte Vorstrafe wegen Tierquälerei von einem Jahr wird er auch zusätzlich zu verbüßen haben, wenn der für dieses Verfahren zuständige Richter die Strafaussetzung zur Bewährung widerruft, wovon auszugehen ist, so der Direktor des Amtsgerichts Korbach auf Anfrage von aho. Im Juni dieses Jahres hatte eine Amtsärztin des Landkreises bei einer Kontrolle des Stalls die stark blutenden Tiere entdeckt.
„Diese mangelnde Sorge für seine Tiere zieht sich bei ihm leider wie ein roter Faden durchs Leben“, wird ein Amtsarzt von der „Hessische/Niedersächsische Allgemeine Zeitung“ zitiert. Im Verlauf von zwanzig Jahren kam es demnach immer wieder zu Beanstandungen: Falsche Haltung der Hunde, unversorgte Katzen mit Durchfall, keine Versorgung der Kälber mit Raufutter und Wasser sind nur einige Vergehen. Es hagelte Bußgelder, zuletzt im Frühjahr eine einjährige Bewährungsstrafe wegen des Quälens von zwei Kühen aus seinem Bestand.
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